rqti Begründung
Monday, February 8th, 2010Wohneigentümer müssen erst nach Eintrag ins Grundbuch Hausgeld an eine Eigentümergemeinschaft entrichten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelte einen Fall, bei dem eine Eigentümergemeinschaft einen Mann auf Zahlung des Hausgeldes verklagte,black ugg boots, nachdem er die Eigentumswohnung seiner Mutter abkaufte. Der Sohn vermietete die Wohnung ohne jedoch im Grundbuch als Eigentümer genannt zu werden. Nach vier Jahren wurde der Kaufvertrag wieder aufgehoben. Die Eigentümergemeinschaft wollte daraufhin die Zahlung des Hausgeldes einklagen. Da dieser Kauf aber nicht im Grundbuch verankert wurde und somit der Mann nicht als Eigentümer in das Register aufgenommen wurde,ghd hair straightner, wiesen die Richter die Klage ab.
Erst Grundbuch, dann Hausgeld
Laut einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen Wohnungseigentümer erst nach Eintrag in das Grundbuch Hausgeld entrichten. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein in Berlin hin. (Az.: 14 S 7346/08)